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§  Strafrecht

Die Vorladung von der Polizei ist da: Und nun?
Jeder Bürger kann einmal in die Verlegenheit kommen, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Denn allein im Landgerichtsbezirk Lübeck wurden im Jahre 2002 mehr als 87.500 Ermittlungsverfahren geführt. Natürlich können Sie sich selbst verteidigen. Sie gehen persönlich zum Vorladungstermin der Polizei, lassen sich den Tatvorwurf erläutern und nehmen dazu Stellung. Dann haben Sie nur noch die Möglichkeit, zu warten und auf ein positives Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu hoffen.

Denken Sie aber daran: Als betroffener Bürger bekommen Sie keine volle Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte. Kennen Sie überhaupt Ihre Rechte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren? Kennen Sie überhaupt die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren?

Also gehen Sie sofort zum Anwalt. Ihr kompetenter Gesprächspartner wird Sie über den Strafvorwurf beraten und die mögliche Strafandrohung. Er wird für Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um Ihnen umfassend den Überblick über die gesamte Ermittlungsakte zu verschaffen. Gerade am Beginn des Ermittlungsverfahrens bestehen die besten Möglichkeiten für Ihren Verteidiger, gestaltend für Sie tätig zu werden. Nutzen Sie deshalb diese Möglichkeit. Lassen Sie sich über Beweisanträge zu Ihrer Entlastung im Ermittlungsverfahren beraten, desgleichen über aktive Verteidigungsstrategien. Nutzen Sie ggf. die Möglichkeiten des sog. Täter-Opferausgleiches, wenn Sie sich strafbar gemacht haben, um eine bestmögliche Strafmilderung zu erzielen.

Lassen Sie sich so schnell wie möglich über alle Möglichkeiten der Strafmilderung in Form von Geständnissen, Wiedergutmachung und enger konstruktiver Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft beraten. Denn wenn Sie erst die Anklage zugestellt bekommen haben, sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt und eine öffentliche Hauptverhandlung droht mit allen damit verbundenen negativen Folgen.
Wurde Ihnen Ihr Führerschein entzogen, nutzen Sie sofort das Know-how Ihres Strafverteidigers, um die Zeit des Führerscheinverlustes sinnvoll durch Schulungsmaßnahmen zu nutzen, eine Verkürzung der Sperrzeit zu erreichen und sich ggf. optimal auf das medizinisch-psychologische Gutachten sowie der Erlangung der Fahrerlaubnis vorzubereiten.


Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?
Belassen Sie es nicht bei einer Strafanzeige gegen den Täter.
Bei der Überlastung der Justiz insbesondere in Schleswig-Holstein müssen Sie damit rechnen, dass eine Vielzahl kleinerer Straftaten, die Sie angezeigt haben, schlicht und ergreifend eingestellt werden.
Kontaktieren Sie deshalb sofort Ihren Strafrechtsanwalt, um Einfluss auf die staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen zu nehmen.
Ihr Strafrechtsspezialist wird Sie beraten, wie Beweismittel zu sichern sind, wie Polizei und Staatsanwaltschaft gezielt in den Ermittlungen von Ihnen unterstützt werden können.

Sichern Sie sich auch Ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter. Denn wenn dieser erst einmal seine Freiheitsstrafe antreten oder die ihm auferlegte Geldstrafe begleichen muss, hat er keine finanziellen Möglichkeiten mehr, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu bezahlen.


Wann zum Anwalt?
So früh wie möglich! Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, sofort mit anwaltlicher Hilfestellung die entsprechenden Strafanzeigen zu tätigen. Wird gegen Sie strafrechtlich ermittelt, begeben Sie sich sofort zu dem Anwalt Ihres Vertrauens, lassen Sie sich so früh wie möglich über den Tatvorwurf und die Beweislage informieren und beraten. Je früher Sie Ihren Anwalt einschalten, um so eher kann er für Sie positiv das Ermittlungsverfahren gestalten.